Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege gehören rein medizinische Leistungen, die zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung benötigt werden ggf. auch um einen längeren Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Regelungen zur Behandlungspflege werden im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgehalten.
Bei diese medizinischen Leistungen handelt es sich ausschließlich um ärztlich verordnete Maßnahmen. Sie werden als Fortsetzung der ärztlichen Therapie betrachtet und von einem qualifizierten und dazu berechtigten pflegerischen Fachpersonal im Auftrag des behandelnden Arztes ausgeführt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
- Blutzucker- und Blutdruckmessungen
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- Verabreichen von Injektionen
- An/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Versorgung eines Dekubitus
- Verbandswechsel
Die Kosten von Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Sie erhalten eine Verordnung vom Arzt. Wir reichen diese dann bei Ihrer Krankenkasse ein und bentragen die Kostenerstattung.